Anwalt für Architektenrecht in Magdeburg
Rechtsanwalt Christian Wiere
Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten und Auftraggeber untereinander und auch gegenüber Dritten, wie etwa Auftragnehmern. Als verlängerter Arm des Bauherren kommt dem Architekten eine Vertrauensstellung zu, die die Grundlage für Konflikte bilden kann, wenn es zu Problemen auf der Baustelle kommt. Als Ihr Anwalt für Architektenrecht in Magdeburg bieten wir Ihnen eine umfassende Rechtsberatung in diesem Bereich an.
Das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern findet sich in zahlreichen Rechtsvorschriften. Dies sind vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), sowie die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern.
Der Architekt ist maßgeblich dafür zuständig, das Bauvorhaben nach den Wünschen und Vorstellungen des Auftraggebers unter Berücksichtigung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu planen. In der Phase der Bauausführung ist der Architekt verpflichtet zu überwachen, ob die zuvor erstellte Planung eingehalten wird und die Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Typische Fragestellungen im Architektenrecht sind:
- Was ist bei der Beauftragung eines Architekten durch den Bauherrn rechtlich und praktisch zu beachten?
- Welche Rechten und Plichten hat der Architekt auf der Baustelle?
- Welche Stellung hat der Architekt gegenüber Auftragnehmern, Handwerkern und Subunternehmern?
- Ist die Abrechnung des Architekten nach der HOAI richtig?
- Wann haftet der Architekt für Mängel, Bauzeitverlängerungen und Baukostenüberschreitung?
Im Architektenrecht vertreten wir Sie gerne in den Gebieten:
- Prüfung und Gestaltung von Architektenverträgen
- Durchsetzung von Honorarforderungen
- uvm.
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Herr Wiere helfen Ihnen gerne weiter.