Anwalt für Immobilienrecht in Magdeburg

Rechtsanwalt Andreas Thiele

Das Immobilienrecht ist – wie auch die Immobilienwirtschaft – ein interdisziplinärer Bereich. Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht bilden die klassischen Teilgebiete des Immobilienrechts. Soll Grundvermögen optimiert, gebündelt oder nachhaltig gesichert werden, spielen insbesondere auch Fragen des Haftungsrechts, Erbrechts oder auch Familienrechts eine Rolle. Ein ständiger Begleiter bei Grundstücktransaktionen und der Verwaltung von Häusern, Hallen, Grundstücken etc. ist darüber hinaus das Steuerrecht. Aufgrund dieser Bandbreite von Themen und Kompetenzen gibt es auch keinen Fachanwalt für Immobilienrecht. Unser kompetenter Anwalt für Immobilienrecht in Magdeburg Andreas Thiele steht Ihnen mit seinem fundierten Fachwissen stets zur Seite.

Zum Teil bieten Anwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder auch Anwälte für Baurecht und Architektenrecht umfassende Beratung im Immobilienrecht an. Institutionelle Akteure und vermögende Privatpersonen vertrauen jedoch zunehmend auf wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzleien mit Rechtsanwälten aus verschiedenen Disziplinen, die eine umfassende Betreuung rund um die Immobilie bieten.

Ein Anwalt für Immobilienrecht sollte neben Kenntnissen der oben aufgeführten Rechtsgebiete auch über einschlägige Branchen- und Marktkenntnisse sowie gute Kontakte, zum Beispiel zu Banken, Notariaten, Asset Managern und Projektentwicklern verfügen.

 

Im Grundstücks- und Immobilienrecht vertreten wir Sie gerne in den Gebieten:
  • Immobilienkaufvertrag, Grundstückskaufvertrag: Vorbereitung, Gestaltung und Abwicklung von Immobilienkäufen/-verkäufen. Vertretung bei Haftung für Sach- und Rechtsmängel
  • Gewerbliche Immobilientransaktionen: rechtliche und steuerliche Betreuung, z.B. Letter of Intent, Exklusivitätsvereinbarungen, Share Deal, Asset Deal
  • Immobilienkauf in Miteigentum oder GbR
  • Immobilien in einer Gesellschaft: Erwerb von Grundstücken, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Einbringung von Grundstücken in Gesellschaften.
  • Vermögensschutz (asset protection): Gestaltungen zum Schutz des Immobilienvermögens vor dem Zugriff von Gläubigern etc, Schenkung von Immobilien
  • Immobilien in Ehe und Scheidung
  • Geerbte Immobilien im Nachlass: erbrechtliche und erbschafteuerliche Beratung von der Gestaltung bis zur Abwicklung des Erbfalls
  • Gewerbemietrecht & Pachtrecht: Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern
  • Maklerrecht: Beratung und Vertretung von Maklerunternehmen und Vertragspartnern
 

Fragen Sie Rechtsanwalt Andreas Thiele

Sie haben eine Frage zum Grundstücks- und Immobilienrecht?
Herr Thiele hilft Ihnen gerne weiter.

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